August 1

Fehlurteile und Wiederaufnahme im Strafprozess

Nach Einschätzung des Richters am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Ralf Eschelbach sind 1/4 aller Strafurteile Fehlurteile. Deswegen stellt sich die Frage, wie kommt es zu Fehlurteilen und wie können diese in Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden. Während die Justiz hierzu scheinbar keinen Aufklärungsbedarf sieht und die einzige erkennbare Tendenz ist, die Fehlurteile um jeden Preis aufrecht zu erhalten, hat der Strafrechtsausschuss des DeutschenAnwaltVerein zu einem Expertengespräch geladen. (AnwBl 2014, 741 f.)

Juli 23

Sind Richter Urteils-Frisöre oder Wahrheit ade

Immer wieder berichten Strafverteidiger und auch Journalisten, sie hätten das Gefühl gehabt, im falschen Film gewesen zu sein, als sie die Urteile lasen. Umso mehr erstaunt die Hartnäckigkeit der Strafjustiz, eine vernünftige Dokumentation der Beweisaufnahme einzuführen oder zuzulassen.

Warum habt Ihr Angst vor der Wahrheit?
Juli 10

Legal Highs sind nicht illegal nach AMG

Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG), so urteilte der EuGH (C‑358/13 und C‑181/14) in seiner Entscheidung vom 10.07.2014.

Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.

Damit wir die unermüdliche Staatsanwaltschaft ausgebremst, die massenweise Verfahren gegen Konsumenten und Besteller von Legal Highs mit Strafbefehlen und Anklagen überzogen hat.

Juli 7

Auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist – irgendwann ist Schluss!

OLG Dresden, Beschl. v. 19.11.2013 – 2 Ws 599/13

1.) Mag die Haftverschonung vom Beschuldigten vor dem Hintergrund eines drohenden Vollzugs von Untersuchungshaft zunächst auch als Rechtswohltat empfunden werden, so ändert dies doch gleichwohl nichts daran, dass der Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist.
2.) Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist.
3.) Angesicht der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten kann bei dem in vorliegender Sache ungewissen Hauptverhandlungsbeginn der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl mit einer seit nunmehr einem Jahr und fünf Monaten bestehenden Meldeauflage nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Leitsätze
Juli 7

Strafverteidiger vs. Staatsanwalt | 25.10.14 in Düsseldorf

Save the date – Seminarankündigung: Am 25.10.2014 halte ich zusammen mit dem Staatsanwalt Andreas Franck zum 5. Mal unseren Vortrag:

Strafverteidiger vs. Staatsanwalt

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht.

Thema:

Moderne Strafverteidigung erfordert neben fundierten Kenntnissen des Rechts zumindest die Grundzüge psychologischer Wechselwirkungen. Die Referenten, ein Verteidiger und ein Staatsanwalt (ehemaliger Richter), erörtern dialogisch und kontrovers klassische Spannungsfelder in der Strafverteidigung. Der Dialog spiegelt hierfür die Praxis besser und lebendiger wieder. Die Diskussion mit den Seminarteilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.

Juli 5

Süchtige Staatsanwältin bezahlt Pillen vom Gutachter mit Sex

Der bekannte Gutachter Thomas S. in München wurde angeklagt: Er soll einer süchtigen Staatsanwältin Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente gegeben und dafür Sex verlangt haben. Die Süddeutsche Zeitung vom 5./. Juli 2014 berichtet.

Die Staatsanwältin (zeitweise auch Richterin), bei der auch Kokain gefunden wurde, sei schon seit Jahren süchtig.

Wie hat die süchtige Richterin in Betäubungsmittelverfahren agiert?
Mit Verständnis für die Angeklagten?
Mit der in Bayern üblichen Härte gegen Konsumenten?
Werden die Verfahren wieder aufgenommen, weil die Richterin vielleicht verhandlungsunfähig war?
Fragen über Fragen.
Rechtsanwalt Sascha Petzold
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