Aug 15

Spreche niemals mit der Polizei! Prof. James Duane erklärt warum.

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Ich würde niemals mit einem Polizeibeamten reden, unter keinen Umständen!
Prof. James Duane – Regent Law School
Jeder Anwalt der sein Geld wert ist, wird dem Beschuldigten unmissverständlich klar machen, keine Aussage bei der Polizei zu machen, und zwar unter keinen Umständen!
Richter Robert Jackson

Prof. James Duane erklärt in diesem Video, warum man niemals mit der Polizei reden sollte, unter keinen Umständen, auch wenn man unschuldig ist, auch wenn man nur die Wahrheit sagt und eine überzeugende Aussage machen kann.

Die wichtigsten Gründe, nicht mit der Polizei zu sprechen:

Sinngemäße Übersetzung durch Rechtsanwalt Petzold.

  • Es wird Ihnen nicht helfen, niemals und unter keinen Umständen!
  • Das frühe Geständnis bringt Ihnen kein Vorteil, warum also die Hetze?
  • Selbst wenn Ihr Mandant unschuldig ist und fast immer die Wahrheit gesagt hat; eine kleine Lüge oder Widersprüchlichkeit kann ihn das Genick brechen.
  • Auch wenn Ihr Mandant unschuldig ist und nur die Wahrheit sagt; er wird der Polizei immer Informationen liefern die dazu benützt werden können, ihn zu verurteilen!
  • Der Vernehmungsbeamte könnte die nicht dokumentierte Aussage bei Gericht falsch wieder geben!
  • Jedes Mal, wenn Sie mit der Polizei reden, werden Sie es nachher bedauern!
Mein Rat: Keine Aussage ohne Ihren Verteidiger!
Keine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht!
Rechtsanwalt Sascha Petzold – Fachanwalt für Strafrecht
  1. CHE 5 Nov 2015 | reply

    Was tun?
    – wenn man kein Geld für ein Fachanwalt hat,
    – wenn das Gericht den Antrag auf Pflichverteidger ablehnt,
    – oder wenn der Anwalt mit der Behörden zu Schadden des Mandanten zusammenarbeitet?

    • Sascha Petzold 14 Nov 2015 | reply

      Was tun? Das ist eine gute Frage, die leider nicht pauschal beantwortet werden kann.
      In schwerwiegenden Fällen wird das Gericht in der Regel einen Pflichtverteidiger beiordnen. Auch viele engagierte Fachanwälte für Strafrecht sind bereit, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
      Es gibt aber natürlich auch Kollegen, denen das Auskommen mit dem Richter und die ungestörte weitere Zufuhr von Pflichtmandaten wichtiger ist, als das Wohl des Mandanten.
      Schließlich kann man auch für überschaubares Geld einen Strafverteidiger aufsuchen für eine Erstberatung.

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