Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht.
Thema:
Moderne Strafverteidigung erfordert neben fundierten Kenntnissen des Rechts zumindest die Grundzüge psychologischer Wechselwirkungen. Die Referenten, ein Verteidiger und ein Staatsanwalt (ehemaliger Richter), erörtern dialogisch und kontrovers klassische Spannungsfelder in der Strafverteidigung.
Seminar bei
DeutscheAnwaltAkademie
bereits seit 2010 bis 2015
The Verdict:
Dozenten: Sascha Petzold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, München und
Andreas Franck, Oberstaatsanwaltschaft Generalstaatsanwaltschaft München
Vortrags- und Diskussionsreihe Aktuelle Probleme des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts in der Anwaltspraxis – XXXV
Referent: RA Sascha Petzold, Fachanwalt für Strafrecht München
Leitung und Koreferate: Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann
Veranstalter:
Institut für Anwaltsrecht an der Ludwig Maximilians Universität München
in Zusammenarbeit mit dem
Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Institut für Anwaltsrecht an der LMU München und dem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
3. Februar 2015
The Verdict:
Sascha Petzold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Leitsätze des Verfassers Rechtsanwalt Sascha Petzold:
1. Allein die späte Antragstellung ist kein hinreichendes Indiz für das Bewusstsein des Antragstellers, dass ein Beweisbegehren nutzlos ist.
2. Prozessverschleppungsabsicht liegt weiterhin nur vor, wenn die Beweiserhebung nicht sachdienlich für den Angeklagten ist und dieser sich der Nutzlosigkeit bewusst ist. Darüber hinaus muss das Beweisbegehren geeignet sein, das Verfahren wesentlich hinauszuzögern und dies darf der ausschließliche Zweck des Antrags sein.