Fahreignungsregister – Punkte für Verkehrssünder

Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Recht zur Beurteilung der Fahreignung. Das Fahreignungsregister hat das Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst.

Punkte für Verkehrsverstöße

Punkte Verkehrsverstoß Beispiele
1 Verkehrsordnungswidrigkeiten mit leichter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h
2 a) Verkehrsordnungswidrigkeiten mit besonderer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
b) Verkehrsstraftaten, wenn keine Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperre angeordnet wurde
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts
Fahrerflucht
Trunkenheitsfahrt
Gefährdung des Straßenverkehrs
3 Verkehrsstraftaten
bei Entziehung der Fahrerlaubnis
oder Anordnung einer isolierten Sperre
Fahrerflucht
Trunkenheitsfahrt
Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Maßnahmen für die Fahrerlaubnis

Stufe Punkte Führerscheinmaßnahme
Stufe 0 1-3 Punkte Vormerkung
Stufe 1 4-5 Punkte Ermahnung
Stufe 2 6-7 Punkte Verwahrnung
Stufe 3 8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis

Punktabbau durch Fahreignungsseminar

Bei einem Punktstand bis zu 5 Punkten kann durch den Besuch eines freiwilligen Besuchs eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden. Dieser Punktabbau ist allerdings nur einmal alle 5 Jahre möglich.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.