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Sascha Petzold
Rechtsanwalt & Mediator
Maximiliansplatz 17, 80333 München
Phone: (089) 189 119 10
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Sascha Petzold
Fachanwalt für Strafrecht
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Schwerpunkte:

Allgemeines Strafrecht
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Aktuelles zum Strafrecht:

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Rechtsanwalt für Strafrecht

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Art 6 Abs. 2 EMRK

So schön klingt das in der Theorie. Der Beschuldigte hat also nichts zu befürchten – oder?

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
(Prof. Hans Dahs in Handbuch des Strafverteidigers)

Fachanwalt für Strafrecht

Deswegen sollte Sie als Betroffene umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Die Sache ist zu gefährlich, um lieb gemeinter Hilfe von rechtsfremden Anwälten zu vertrauen.

Über 10 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht. Mehr als 1.000 bearbeitete Fälle. Meine Erfahrung für Ihre Sicherheit!

Rechtsanwalt Sascha Petzold wurde wegen seiner besonderen praktischen Erfahrung und seiner besonderen theoretischen Kenntnisse der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Strafverteidigung in allen strafrechtlichen Belangen

Wir vertreten Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens und bei allen vorgeworfenen Delikten. Für alle Delikte gilt die Strafprozessordnung (StPO) quasi als Spielregel. Diese muss der Verteidiger freilich beherrschen.

Die einzelnen Delikte und deren Arten der Ausführungen sind so vielfältig, dass kein verteidiger alle Facetten kennen kann. Dort gilt, die Besonderheiten des einzelnen Falles zu analysieren. Denn jeder Fall und jede Person ist anders und muss individuell analysiert und verteidigt werden.

Verteidigeraussagen wie: „Das habe ich schon hundert Mal verteidigt“, gehen am Kern der Sache vorbei und sind Indizien für ein zu erwartende „0-8-15 – Verteidigung“.

Haftentschädigung wegen unrechtmäßiger Freiheitsentziehung

Die Strafjustiz ist schnell dabei, Untersuchungshaft anzuordnen oder Freiheitsstrafen zu verhängen. Dabei werden die rechtlichen und insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen häufig ignoriert. Leider gehen nach wie vor viel zu wenig Betroffene und Anwälte dagegen vor. Ganz besonders fallen die unzähligen vorläufigen Festnahmen auf, die fast durchwegs ohne entsprechende Rechtsgrundlage erfolgen.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, den zu Unrecht eingesperrten Betroffenen zur Entschädigung zu verhelfen. Das dient nicht nur dem Ausgleich des Schadens beim Betroffenen, sondern soll die Staatsorgane auch disziplinieren.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gibt hierfür einen Anspruch vor dem nationalen (also hier deutschen) Gericht, welcher nicht von einem Verschulden der Staatspersonen abhängig ist. Gerne berate ich Sie, ob auch für Sie ein Anspruch besteht. Wehren Sie sich!

Strafanzeige und Opfervertretung

Wir vertreten nicht nur Beschuldigte einer Straftat, sondern auch Geschädigte. Regelmäßig sind wir beauftragt mit Strafanzeigen und Vertretung der Geschädigten im Verfahren, sei es als Nebenklagevertreter oder als Zeugenbeistand.

Strafrechtliche Gutachten

Immer wieder werden wir gebeten, strafrechtliche Gutachten zu verfassen. Das machen wir gerne für Sie. Häufig gilt es strafrechtliche Vorfragen für z. B. zivilrechtliche Auseinandersetzungen zu klären.