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Arbeitsstrafrecht
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Sascha Petzold
Fachanwalt für Strafrecht
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Arbeitsstrafrecht
Was ist Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Es beinhaltet sämtliche Straf- und Bußgeldvorschriften, die das Arbeitsleben regulieren oder die sich auf Taten beziehen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben begangen werden.
Die Ermittlungsbehörden gehen immer häufiger und auch härter gegen solche Straftaten vor. Dies hat zwei Gründe; zum Einen gerät das Wirtschaftsleben immer mehr in den Focus der Ermittlungen (vieleicht auch weil dort erhebliche Geldbeträge für die Staatskasse „erwirtschaftet“ werden können), zum Anderen nehmen die strafbewehrten Normen zum Arbeitsleben immer weiter zu.
Typische Delikte aus dem Arbeitsstrafrecht sind:
Delikte in Zusammenhang mit der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitnehmern
wie z. B. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit, Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Beschäftigung von Ausländern, Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Delikte im Zusammenhang mit der Arbeitsgestaltung
wie z. B. Arbeitsschutzrecht, Arbeitszeitrecht
Delikte in Zusammenhang mit Abgaben und Löhnen
wie z. B. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Lohnwucher, Steuerhinterziehung
Sowie strafrechtliche Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz
Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane
Verstöße gegen Datenschutz
Der Verteidiger im Arbeitsstrafrecht
Im allgemeinen Strafrecht herrscht leichte Orientierung. Das StGB reicht gerade einmal bis § 358. Im Arbeitsstrafrecht liegen die Normen unübersichtlich verstreut. Der Verteidiger muss also auch gefestigte Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht haben. Darüber hinaus muss der Verteidiger stets die steuerrechtlichen Folgen und registerrechtliche Eintragungen (die zum Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibeungen führen können) im Auge behalten.
Rechtsanwalt Sascha Petzold kann hier aus seiner Erfahrung aus jahrelanger Tätigkeit im Arbeitsrecht schöpfen. Darüber hinaus kann er auf Fachanwälte für Arbeitsrecht zurückgreifen, mit denen er schon lange kooperativ zusammen arbeitet.