Strafbefehl im Strafverfahren

Achtung! Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, und zwar ab dem Tag der Zustellung. Zögern Sie also nicht, sondern informieren Sie sich umgehend.
Rechtsanwalt Sascha Petzold

In welchen Fällen ist ein Strafbefehl zulässig?

Bei Vergehen, bei denen für das Hautverfahren das Amtsgericht zuständig wäre, kann die Staatsanwaltschaft Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich hält. Mit dem Strafbefehl kann in einem „schriftlichen Verfahren“ entschieden und eine Hauptverhandlung vermieden werden.

Welche Rechtsfolgen können im Strafbefehl angeordnet werden?

Die Rechtsfolgen im Strafbefehl sind durch § 407 Abs. 2 StPO limitiert. Im Normalfall wir eine Geldstrafe verhängt, bei Verkehrsdelikten daneben auch ein Fahrverbot.

Nur gegen den verteidigten Beschuldigten darf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bis zu einem Jahr festgesetzt werden (§ 407 Abs. 2 S. 2 StPO).

Die Strafe in einem Strafbefehl unterscheidet sich in der Wirkung nicht von der Strafe im Strafurteil. Sie wird im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, unter Umständen sind Sie vorbestraft und bekommen einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.

Vorteile des Strafbefehls

Der Vorteil eines Strafbefehls gegenüber einer Anklage ist, wie bereits erwähnt, die Erledigung des Verfahrens ohne Öffentlichkeit. Darüber hinaus wird bei der Strafhöhe regelmäßig ein Geständnisbonos berücksichtigt. Die Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe ist wegen der oft vorsichtigen Einkommensschätzung durch die Staatsanwalltschaft häufig geringer, als bei einem Strafurteil.

Zudem entfällt beim Strafbefehl die Bindungswirkung für etwaige verwaltungsrechtliche Folgeverfahren, die Tatsachenfeststellungen im Urteil grundsätzlich entfalten.
Der Verteidiger muss gleichwohl die Indizwirkung für Zivil- und Verwaltungsverfahren bedenken.

So wehren Sie sich gegen einen Strafbefehl

Sie können einen Strafbefehl akzeptieren, wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafvorwurf zutrifft oder voraussichtlich vom Amtsgericht bestätigt werden würde und die Strafe angemessen ist.

Sie können sich aber auch wehren und innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim Gericht Einspruch einlegen. Dann wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht wird eine Hauptverhandlung anberaumen, in der die Tatvorwürfe wie in einem „normalen“ Strafverfahren geprüft, d.h. durch die Beweiserhebung nachgewiesen werden.