Apr 9

Neues zur Belehrungsdokumentation und zum V-Mann

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Vortragsankündigung für 15.04.2015 – 20:00 Uhr in München

Sascha Petzold und Özhan Erenoglu (beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in München)
halten für die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. folgenden Vortrag: „Die neue Pflicht zur Belehrungsdokumentation – Neues von der V-Mann-Front“

Die Referenten berichten über die bislang wenig zur Kenntnis genommene neue Gesetzeslage zur Belehrungsdokumentation (§168b Abs. 3 StPO) und erläutern die europarechtlichen Hintergründe, die sich auf den Inhalt der Dokumentationspflicht Auswirken muss. Nachdem die Strafermittlungsbehörden sich aber weiterhin mit Textbausteinen und Ankreuzlösungen begnügt, bieten sich hier Verteidigungsmöglichkeiten. (vgl. Beschl. v. 2.7.2009 – 2 BvR 1691/07 und BVerfG, Beschl. v. 5.3.2012 – 2 BvR 1464/11.)

Als zweiten Punkt berichten die Referenten über zwei neue Entscheidungen zum V-Mann. Der EGMR hat in seiner Furcht-Entscheidung den Einsatz von V-Leuten kritisiert und verlangt bei bestimmten Konstellationen ein Beweisverwertungsverbot. Das BVerfG scheint zufrieden mit den Ermittlungsmethoden zu sein und zeigt sich dem EGMR gegenüber renitent. Ob und inwieweit, dennoch sich Möglichkeiten aus dieser Entscheidung des BVerfG ergeben ist dennoch zu hinterfragen.

Wie gewohnt bietet die Veranstaltung für die Mitglieder der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger die Möglichkeit, einen Nachweis gem. § 15 FAO zu erwerben. Der Vortrag ist kostenfrei und ohne Anmeldepflicht.

Veranstaltungsort:

am Mittwoch, den 15.04.2015
um 20:00 Uhr
im Eine-Welt-Haus, Schwanthalerstraße 80, 80336 München