Juni 26

Wird der Strafprozess reformiert oder verschlimmbessert?

Heute findet sich in der FAZ (Seite 8) ein Artikel von Prof. Dr. Matthias Jahn zur geplanten Reform der StPO. Im Koalitionsvertrag ist bestimmt, dass bis zur Mitte der Legislaturperiode handfeste Vorschläge hierfür erarbeitet werden sollen. Am nächsten Montag tritt ein Expertengremiun zum ersten Mal zusammen.

Effektiver Strafprozess als Ziel

Das Ziel soll nach der Koalitionsvereinbarung sein, das Strafverfahren unter Wahrung rechtstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Jahn plädiert dafür, statt einem Stakkato kurzfristig realisierbarer, aber kleinteiliger Vorschläge lieber ein aufeinander abgestimmtes Legato fortentwickelter Verfahrensprinzipien einzustimmen, so z. B.

  • Unschuldsvermutung
  • Partizipation
  • Konsens
Juni 25

Schulmediation | Erstes Gymnasium in München

Schulmediation am Pestalozzi-Gymnasium in München

Als das erste Gymnasium in München hat nun das Pestalozzi-Gymnasium das Angebot „Schulmediation der Mediationszentrale München (MZM)“ fest etabliert und so bin ich zusammen mit zwei Kolleginnen einmal wöchentlich vor Ort.

Konflikt als Schulalltag – Mediation als Lösung

Ich denke, es ist ein mutiger und wichtiger Schritt, insbesondere für weiter führende Schulen, Mediation einzurichten. Bedeutet er doch zunächst einmal, anzuerkennen, dass Konflikte ein Teil des Schulalltags sind und alle betreffen. Wie sollte es auch anders sein in einer Gemeinschaft wie der Schulgemeinschaft, wo so viele Menschen und Begebenheiten in ihrer Unterschiedlichkeit aufeinander treffen? Kinder und Jugendliche aus verschiedensten Elternhäusern, Lehrer und Eltern mit Ideen, Vorstellungen und Ansprüchen. Und nicht zuletzt das Korsett Lehrplan das es zu erfüllen gilt. Der Bildung zuliebe!

Juni 2

Kieferbruch ist kein Grund, gegen Polizisten wegen Körperverletzung zu ermitteln.

In der Wochenendausgabe der Südeutschen Zeitung vom 31.5./1.6.2014 wird über einen weiteren „Einzelfall“ womöglicher Polizeigewalt berichtet.

Ein Polizeibeamter trinkt mit seiner Freundin erhebliche Mengen Alkohol, es kommt zum Streit und die Frau wacht mit einem doppelten Kieferbruch auf. Für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist das kein Grund, ernsthaft zu ermitteln. Immerhin klärt der Polizeibeamte auf, seine Partnerin habe ihn angegriffen und dann habe er ihr reflexartig eine Haken versetzt.

Ein Jahr später, ohne dass weitere Ermittlungen durchgeführt wurden, läßt der Polizist vom Verteidiger eine andere Geschichte erzählen: Die Partnerin habe ihn barfuß gegen das Schienbein getreten und eine Ohrfeige gegeben. Deswegen habe er mit dem linken Arm reflexartig eine Abwehrbewegung gemacht.

Welche Version stimmt jetzt? Egal – die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Bei Polizistengattinen gehört ein Kieferbruch vielleicht zum allgemeinen – leicht erhöhten – Lebensrisiko.