In der Fachliteratur ist unumstritten:
Der Zeugenbeweis ist der schlechteste Beweis im Strafverfahren!
Gleichwohl scheint sich die Strafjustiz nicht daran zu stören. Die meisten Verurteilungen basieren auf den Zeugenbeweis, ofmals sogar nur von einem Zeugen. Ich habe noch nie erlebt, wie ein Gericht oder ein Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung nach den Anforderungen der Aussagepsychologie oder den Kriterien des Bundesgerichtshof durchgeführt hat. Vielmehr liest man immer die gleichen Textbausteine:
Der Zeuge war überzeugend, da er zumindest im Aussagekern widerspruchsfrei und ohne erkennbaren Belastungseifer ausgesagt hat. Ein Grund für eine Falschbezichtigung des Angeklagten war nicht erkennbar.
Hier liegt der Fehler; es geht nicht um den lügenden Zeugen, sondern den irrenden Zeugen. Die Menschheit ist nicht zum Zeugen geboren und hat sich in den Jahrhunderten hierzu auch nicht weiter entwickelt. Wir sind vielmahr nach wie vor „Jäger und Sammler“.