März 31

Richter Rasputin, oder – Glaskugel in Robe

Dass Richter moderne Helden der Jurisprudenz sind, ist ja allgemein bekannt. So lobt eine Amtsrichterin in Würzburg sich und ihre Kollegen:

Die Eingangsvoraussetzungen zum Beruf des Richters oder Staatsanwalts sind in Bayern bekanntermaßen hoch. Aufgrund dieser dem Angeklagten bekannten Umstände war der Rückschluss von einer im Beschluss fehlenden Darlegung auf eine fehlende Überprüfung falsch und nicht einmal naheliegend.
AG Würzburg, Urteil vom 29.09.2012 – 103 Cs 701 Js 19849/11

Urteilsgründe im Strafverteidiger-Wiki

Der BGH postuliert stereotyp und nicht minder verlogen, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit sei „ureigenste Aufgabe“ des Strafrichters, so dass ein Sachverständigengutachten regelmäßig überflüssig ist. Die Wahrheit ist, dass die Befähigung der Richter hierzu in der Regel nicht über denen eines Spielwürfels liegt. Sie sind nur von ihre Befähigung überzeugter, als es ein Würfel je sein könnte. (*)

Es kommt aber noch toller. Richter, jedenfalls manche, können auch die Zukunft voraussagen. Billige Polemik sagen Sie! Falsch, lesen Sie nach beim Gerichtsgutachter Max Steller: „Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann“, Seite 175: