Dass Richter moderne Helden der Jurisprudenz sind, ist ja allgemein bekannt. So lobt eine Amtsrichterin in Würzburg sich und ihre Kollegen:
Urteilsgründe im Strafverteidiger-Wiki
Der BGH postuliert stereotyp und nicht minder verlogen, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit sei „ureigenste Aufgabe“ des Strafrichters, so dass ein Sachverständigengutachten regelmäßig überflüssig ist. Die Wahrheit ist, dass die Befähigung der Richter hierzu in der Regel nicht über denen eines Spielwürfels liegt. Sie sind nur von ihre Befähigung überzeugter, als es ein Würfel je sein könnte. (*)
Es kommt aber noch toller. Richter, jedenfalls manche, können auch die Zukunft voraussagen. Billige Polemik sagen Sie! Falsch, lesen Sie nach beim Gerichtsgutachter Max Steller: „Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann“, Seite 175: