April 9

Neues zur Belehrungsdokumentation und zum V-Mann

Vortragsankündigung für 15.04.2015 – 20:00 Uhr in München

Sascha Petzold und Özhan Erenoglu (beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in München)
halten für die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. folgenden Vortrag: „Die neue Pflicht zur Belehrungsdokumentation – Neues von der V-Mann-Front“

September 17

Ob es Deal-Gespräche gab muss mitgeteilt werden – Das Gesetz gilt auch für den BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist immer sehr findig, wenn es darum geht gesetzliche Angeklagtenrechte auszuhebeln. So auch beim Deal. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat, dass die Dokumentation von Absprach elementar wichtig ist, hatte der BGH reihenweise die Dokumentation für unbedeutend erklärt und dies mit einer abenteuerlichen Wortlautauslegung begründet.

Das BVerfG erklärt diese Auslegung des BGH als willkürlich, dass passiert nicht alle Tage. Dann zeigt es, wie Gesetze auszulegen sind. Ein Grundlagenseminar für die BGH-Richter – eine klatschende Ohrfeige.

BVerG, Beschlüsse vom 26. August 2014 – 2 BvR 2172/13 und 2 BvR 2400/13
Pressemitteilung Nr. 78/2014 vom 17. September 2014 des BVerfG

Juli 23

Sind Richter Urteils-Frisöre oder Wahrheit ade

Immer wieder berichten Strafverteidiger und auch Journalisten, sie hätten das Gefühl gehabt, im falschen Film gewesen zu sein, als sie die Urteile lasen. Umso mehr erstaunt die Hartnäckigkeit der Strafjustiz, eine vernünftige Dokumentation der Beweisaufnahme einzuführen oder zuzulassen.

Warum habt Ihr Angst vor der Wahrheit?
Juli 3

Verfahrenstatsachen | Beweislastumkehr bei Dokumentationsverstößen

Das OLG Karlsruhe nimmt in seinem Beschluss vom 29.08.2013 (3 Ws 293/13 = StV 2014, 401) den Ball des BVerfG auf:

Das Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts beim Vorliegen von Verfahrenstatsachen (hier: Rechtsmittelverzicht) trägt grundsätzlich der Angeklagte; dies gilt nicht, wenn ein Verstoß des Gerichts gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht vorliegt.
Amtlicher Leitsatz | OLG Karlsruhe

Die Strafverfolgungsorgane nehmen es mit den Dokumentationspflichten oft nicht sehr genau. Typischer Streitpunkt sind z.B. in der Hauptverhandlung Fragen zur Belehrung:

  • Ist überhaupt belehrt worden?
  • Wann ist belehrt worden?
  • War die Belehrung richtig?

Klassisch behauptet der Angeklagte, nicht belehrt worden zu sein; der Polizist versichert, er belehre immer. Das Gericht freut sich, weil die Belehrungsverstöße nicht nachgewiesen werden konnten und verhandelt zufrieden weiter. Wer will sich schon mit Beweisverwertungsverboten herumärgern.