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Kieferbruch ist kein Grund, gegen Polizisten wegen Körperverletzung zu ermitteln.

In der Wochenendausgabe der Südeutschen Zeitung vom 31.5./1.6.2014 wird über einen weiteren „Einzelfall“ womöglicher Polizeigewalt berichtet.

Ein Polizeibeamter trinkt mit seiner Freundin erhebliche Mengen Alkohol, es kommt zum Streit und die Frau wacht mit einem doppelten Kieferbruch auf. Für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist das kein Grund, ernsthaft zu ermitteln. Immerhin klärt der Polizeibeamte auf, seine Partnerin habe ihn angegriffen und dann habe er ihr reflexartig eine Haken versetzt.

Ein Jahr später, ohne dass weitere Ermittlungen durchgeführt wurden, läßt der Polizist vom Verteidiger eine andere Geschichte erzählen: Die Partnerin habe ihn barfuß gegen das Schienbein getreten und eine Ohrfeige gegeben. Deswegen habe er mit dem linken Arm reflexartig eine Abwehrbewegung gemacht.

Welche Version stimmt jetzt? Egal – die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Bei Polizistengattinen gehört ein Kieferbruch vielleicht zum allgemeinen – leicht erhöhten – Lebensrisiko.