Im Juli 2012 wurde mit erheblicher Verspätung das Mediationsgesetz erlassen. Ziel war es, die Mediation als Alternative zu anderen Konfliktlösungsmethoden zu etablieren. Darüber hinaus sollte die bis dahin ungeschützte Berufsbezeichnung „Mediator“ geregelt werden. Das MediationsG sieht für den einfachen „Mediator“ eine Selbstverpflichtung zu einer angemessenen Ausbildung vor. Als Qualifikationsstufe wurde der „Zertifizierte Mediator“ aus der Taufe gehoben. Nur – wie geht es voran mit dem Thema?