Der Bundesgerichtshof (BGH) ist immer sehr findig, wenn es darum geht gesetzliche Angeklagtenrechte auszuhebeln. So auch beim Deal. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat, dass die Dokumentation von Absprach elementar wichtig ist, hatte der BGH reihenweise die Dokumentation für unbedeutend erklärt und dies mit einer abenteuerlichen Wortlautauslegung begründet.
Das BVerfG erklärt diese Auslegung des BGH als willkürlich, dass passiert nicht alle Tage. Dann zeigt es, wie Gesetze auszulegen sind. Ein Grundlagenseminar für die BGH-Richter – eine klatschende Ohrfeige.
BVerG, Beschlüsse vom 26. August 2014 – 2 BvR 2172/13 und 2 BvR 2400/13
Pressemitteilung Nr. 78/2014 vom 17. September 2014 des BVerfG