Dezember 19

Notfallkoffer Strafverteidigung – Haftgrund Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

Aktenkoffer Strafverteidigung – Haftgrund der hohen Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

Akteneinsicht

Akteneinsicht

Die Schriftenreihe Notfallkoffer Strafverteidigung der Task Force Strafrecht ist als Antwort auf den Notfallkoffer des VorsRiOLG Düsseldorf a. D. Breidling entstanden.

Insbesondere im hektischen Alltag der Hauptverhandlungen, aber auch sonst soll den Strafverteidigern schnelle Reaktionen auf die konkreten Verteidigersituationen ermöglichen.

Schwerpunkt sind also Ideen für Strategie und Taktik sowie konkrete Musteranträge und –schreiben, die diese leicht und schnell umsetzbar machen. Für vertiefte Rechtsrecherche gibt es bereits hinreichend Kommentare und Handbücher.

Der Notfallkoffer kann herunter geladen werden, indem man das Bild links anklickt.

August 28

Erlaubte Gefangenenbefreiung

Das tolle als Strafverteidiger ist, wir haben die Lizenz zur Gefangenenbefreiung. Leider klappt das nicht immer, da wir einen Mitspieler haben, den Richter.

Es ist immer ein besonderes Gefühl einen Mandanten aus dem Gefängnis zu befreien und der Freiheit zu übergeben.
Strafverteidiger Sascha Petzold

Heute war es wieder einmal soweit. Bei strahlendem Sonnenschein holte ich meine Mandantin aus der JVA München und brachte Sie in die Nähe des Englischen Garten, wo sie die Freiheit und die Sonne genießt.

Juli 7

Auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist – irgendwann ist Schluss!

OLG Dresden, Beschl. v. 19.11.2013 – 2 Ws 599/13

1.) Mag die Haftverschonung vom Beschuldigten vor dem Hintergrund eines drohenden Vollzugs von Untersuchungshaft zunächst auch als Rechtswohltat empfunden werden, so ändert dies doch gleichwohl nichts daran, dass der Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist.
2.) Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist.
3.) Angesicht der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten kann bei dem in vorliegender Sache ungewissen Hauptverhandlungsbeginn der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl mit einer seit nunmehr einem Jahr und fünf Monaten bestehenden Meldeauflage nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Leitsätze