Jul 5

Süchtige Staatsanwältin bezahlt Pillen vom Gutachter mit Sex

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Der bekannte Gutachter Thomas S. in München wurde angeklagt: Er soll einer süchtigen Staatsanwältin Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente gegeben und dafür Sex verlangt haben. Die Süddeutsche Zeitung vom 5./. Juli 2014 berichtet.

Die Staatsanwältin (zeitweise auch Richterin), bei der auch Kokain gefunden wurde, sei schon seit Jahren süchtig.

Wie hat die süchtige Richterin in Betäubungsmittelverfahren agiert?
Mit Verständnis für die Angeklagten?
Mit der in Bayern üblichen Härte gegen Konsumenten?
Werden die Verfahren wieder aufgenommen, weil die Richterin vielleicht verhandlungsunfähig war?
Fragen über Fragen.
Rechtsanwalt Sascha Petzold

Der Psychiater Thomas S. ist allen Münchner Strafverteidigern bekannt. Seine Geschichte wird mit Schmunzeln weiter gegeben. Angeblich bestellt die Staatsanwaltschaft in München den Gutachter schon lange nicht mehr.

Tatsächlich hatte ich noch vor ein paar Jahren ein Verfahren, in dem Thomas S. von der Staatsanwaltschaft mit einem Prognosegutachten beauftragt wurde. Ohne relevanten Inhalt, kam er zu dem von der Staatsanwaltschaft gewünschten Ergebnis. In der Hauptverhandlung leitete er sein Gutachten wie folgt ein:

Jetzt zum Prognosegutachten – also die Prognose ist rabenschwarz.

Nach meinen Nachfragen stellte sich heraus, dass der Gutachter nicht in der Lage war, ein Gutachten lege artis zu erstatten. Entscheidende Grundkenntnisse zu Prognosegutachten fehlten, Fortbildung lehne er ab.

Gleichwohl wollte das LG München I keinen (weiteren) Gutachter beauftragen und beschied mit der üblichen Richterprosa:

Es besteht kein Anlass, an dem Gutachten des seit vielen Jahren als bekannt zuverlässigen Gutachters Thomas S. zu zweifeln. Es besteht kein Anlass für ein weiteres Gutachten.

Interessant, dass die Gerüchteküche um Thomas S. jetzt in der Süddeutschen Zeitung bestätigt wird:

  • 1991 wurde Thomas S. von seiner Stelle als Gefängnispsychiater strafversetzt.
  • 2000 musste er auch dort gehen, da er seine Dienstzeit zu gut der Hälfte mit nicht genehmigter Gutachter-Tätigkeit – die er privat abrechnete – verbrachte.
  • Seit dem ist er als Privatgutachter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unterwegs.

So viel zur gerichtsbekannten Zuverlässlichkeit.

Im oben genannten Verfahren wurde freilich die Revision vom 1. Strafsenat beim BGH, dem sogenannten „Olli-Kahn-Senat“ (Hält alles – auch die unhaltbaren) ohne Begründung verworfen. Unter vorgehaltener Hand erfuhr ich aber, dass das Gutachten bei Richterfortbildungen als Anschauungsobjekt diente, wie ein Gutachten auf gar keinen Fall Aussehen darf.

  1. Zaungast 16 Dez 2015 | reply

    Aus der Pressemitteilung des OLG München vom 15.07.2015:

    In o.g. Strafverfahren hat die 1. Strafkammer des Landgerichts München II heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen zweier Fälle des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als behandelnder Arzt der Geschädigten Dr. Stefanie S. das bestehende Behandlungsverhältnis missbrauchte und in mindestens zwei Fällen zu ihr sexuelle Kontakte unterhielt. […]

    https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2015/04900/

    Angeblich wollte er Revision einlegen. Ob dies geschehen ist und wie die Sache beim BGH steht, ist nicht bekannt.

    • Sascha Petzold 19 Dez 2015 | reply

      @Zaungast
      Danke für Ihren Hinweis. Ich hatte die Sache nicht weiter verfolgt.

  2. Outsider 14 Sep 2015 | reply

    Und wie ging denn jetzt das 2. Verfahren aus ?

    • Sascha Petzold 30 Sep 2015 | reply

      Weiß ich nicht. Ich glaube es wurde gedealt. Das Verfahren war mir aber nicht so wichtig, als dass ich es aktiv weiter verfolgt hätte.

  3. ... 22 Jun 2015 | reply

    Dr. S. kam in dem heute beginnenden neu aufgerollten Verfahren (AZ: 1 KLs 31 Js 4982/13), als noch nicht alle Verfahrensbeteiligte im Gericht versammelt waren, nach der Mittagspause mit offener Hose herein (offener Reißverschluss, aufgeknüpfter Hosenknopf, gelöster Gürtel) und hat diese im Gerichtssaal zugemacht, während ihn sein Verteidiger Rechtsanwalt Matthias Nanz mit großen Augen angesehen hat. Diese obszöne Geste galt wohl dem Gericht, vielleicht auch den anwesenden Zuschauern im Gerichtssaal. Möglicherweise versucht Dr. S. Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, um sein Strafmaß zu mildern. Das Spektakel hat begonnen – Nedopil, übernehmen Sie…

  4. HerMatt 25 Apr 2015 | reply

    Ich selbst bin JUSTIZOPFER, nachdem ich mich gegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zur Wehr setzte und die Bestrafung meiner Täter forderte.

    Als ich mit einer Amtshaftungsklage vom Freistaat Bayern meinen immensen Schaden (über 1 Mio €) ersetzt haben wollte, den dortigen VRiLG Frank Tholl wegen Befangenheit ablehnte, konterte dieser plötzlich mit der Beauftragung hiesigen Gutachters Dr. Thomas Schwarz, Aschheimer Str. 19, 81671 München, ohne daß ich je vorher (was Pflicht ist) von der Kammer angehört wurde.
    Ich hatte Schwarz mitgeteilt, daß ich wegen Auslandsaufenthalt erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen könne und machte auch zur Bedingung, daß das gesamte Gespräch aufgezeichnet wird.
    Plötzlich verfasste er 187 S. über mich, ohne mich jemals persönlich gesprochen, kennengelernt zu haben.
    Laut seinem Konvolut soll ich plötzlich für alle Amtshaftungsansprüche prozessunfähig sein. Überdies soll ich bis 1999 zurück schuldunfähig sein. Weiters soll ich eine suizidale Schwester haben, die in den Nachkriegsjahren geboren sei. Eine solche habe ich schon überhaupt nicht.

    Das Gutachten hat kein Strafrichter akzeptiert. Man sperrte mich über elf Monate bis vor kurzem ein, wegen bestrittener telefonischer Beleidigung und falscher Verdächtigung derjenigen, die ich vorher begründet anzeigte. Ermittlungen gegen die Beschuldigten gab es überhaupt nie. So kann ja auch keine falsche Verdächtigung vorliegen!

    Es zeigt deutlich auf, wieso der VRiLG Frank Tholl genau diesen Gutachter Schwarz beauftragte. Man will erreichen, daß ich meine Ansprüche nicht mehr gegen den Staat durchsetzen kann. Solche Gefälligkeitsgutachten erhält man natürlich nur von Leuten, die dringend auf solche Aufträge angewiesen sind. Ich habe gegen beide Strafanzeige erstattet. Interessanterweise ist laut STA München II die Anzeige dort abhanden gekommen.

    Wer sich für meinen Fall interessiert, kann mehr darüber hier lesen:
    https://www.facebook.com/her.matt.9

  5. P 17 Jan 2015 | reply

    weiß man den wie das Verfahren gegen den Gutachter ausgegangen ist? Der Prozessbeginn war ja noch in den Medien. Über das Ergebnis hat man jedoch nichts gehört.

    • Sascha Petzold 18 Jan 2015 | reply

      Ich habe den Prozess nicht verfolgt. Weiß man doch, dass die prozessuale Wahrheit oftmals wenig mit der „objektiven Wahrheit“ zu tun hat.

  6. kieranohara 13 Nov 2014 | reply

    2x aus dem staatsdienst entlassen, spricht für sich. man muss, soll u. kann diesen gutachter ablehnen….. auffällig ist sein narzistisches, beifallsheischendes gehabe bei gericht…

  7. kieranohara 13 Nov 2014 | reply

    der hier genannte gutachter hat sich nach 2 entlassungen aus dem staatsdienst zum willigen büttel der staatsanwaltschaft gemacht. braucht die staatsanwaltschaft bzw. das gericht ein ihr genehmes gutachten, greift man allzugern auf ihn zurück. wir haben ihn desöfteren bei verhandlungen beobachet. auffällig ist sein narzistisches gehabe (die psychologie spricht v. einer narzisitschen persönlichkeitsstörung) und sein beifallsheischendes verhalten vor gericht. wer ihm während einer begutachtung nicht die füsse leckt, hat bei ihm verloren. er entscheidet rein subjektiv über das weitere schicksal der ihm ausgelieferten. der einzige ausweg ist, eine begutachtung durch ihn abzulehnen, was möglich ist bei seiner weiter oben von anderer seite geschilderten vergangenheit…..

  8. Proll 2 Okt 2014 | reply

    Oh man hier lässt wohl S.eine Leute Schreiben.
    Kenn ihn und höffentlich wird er so richtig BESTRAFT. Steht eh drauf wie man weiß :-))))))

  9. K.Pasemann 7 Jul 2014 | reply

    Kurze Entschuldigung vorab, habe nicht gemerkt, daß ich meinen Beitrag doppelt geschickt habe. Über Ihren kleinen Spaß zu Beginn Ihres Kommentars habe ich pflichtschuldigst gelacht. Ihre Schriftsätze werden sicher auch von einer Kanzleimitarbeiterin getippt. Immerhin es ist ja erfreulich, daß auch bei Ihnen auf diesem Wege eine kleine Wissensungenauigkeit bereinigt werden konnte.

    Ich habe eventuell schon mehr Prognosegutachten geschrieben als Sie gelesen haben und habe durchaus auch einen Vergleich mit anderen Gutachtern. Als Gutachter erlebe ich Dr. S. als sehr sorgfältig recherchierend. Nach Durchsicht der Mindestanforderungen für Prognosegutachten nach Prof. Nedopil finde ich keinen Punkt, den Dr. S. nicht gewissenhaft abhandeln würde, Beurteilungen werden getroffen unter Berücksichtigung immer mehrerer Prognoseinstrumente. Zudem erklären Sie praktisch Richter für unfähig, einen inkompetenten Gutachter zu erkennen und ggf. nicht mehr zu beauftragen.

    Fakt ist, daß die SZ hier mit einer Schlagzeile aufwartet, die eine Behauptung in Bildmanier aufstellt. Hier sehe ich durchaus eine Analogie zum Fall Kachelmann oder Wulff, die beide nachdem die am Ende der Karriere standen, obwohl beide nicht verurteilt wurden. Generell sollte uns alle eine derart sensationslüsternde unseriöse Berichterstattung, auch Sie als Rechtsanwalt, traurig und nicht höhnisch stimmen. Ich persönlich werde mir jedenfalls keine voreilige Meinung erlauben, bevor nicht ein Richter hier ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Ich danke für das „Gespräch“.

  10. Susanne 6 Jul 2014 | reply

    Ich schreibe selten und hier dann doch. Wenn ich das Wort “ Gutachter “ höre, möchte ich sofort zu psychoaktiven Drogen greifen, die ich noch nie genommen habe. Was ich hier in diesem Staat erleben durfte und bezahlen musste, würde Menschen mit weniger psychischen Durchhaltekraft in die “ Geschlossene“ bringen. Stellen Sie sich vor, sie haben etwas getrunken, legen sich mit der Polizei an, werden zur “ Selbstsicherheit“ im der Psychiatrie untergebracht, werden am nächsten Tag entlassen und erhalten 14 Tage später die Aufforderung zu beweisen, dass Sie psychisch und physisch in der Lage sind ein Fahrzeug zu führen. Um das festzustellen sollte ein Gutachter beauftragt werden. Ich weiß nicht, ob ich diese ganze Geschichte hier weiterschreiben sollte. Fakt ist: ich habe mehrere 1.000, 00 Euro an Gutachter bezahlt, die auf ominöse Weise Einschätzungen zum Besten schrieben, die nicht annähernd der Wahrheit entsprochen haben. Ich habe meinen Führerschein abgegeben und meine Arbeitsstelle ( Existenz) verloren. Habe trotzdem glücklich geheiratet und ein Wunschkind bekommen. Sogar in meiner Schwangerschaft, wurde mir ein negatives Gutachten ausgestellt und die Behauptung in allen Details niedergeschrieben, ich wäre Alkoholabhängig. Einhergehend mit Kursen und Ärztebesuchen und ums deutlich zu sagen , um Geld zu bezahlen an alle, die wissen das mann/frau unterprivilegiert Gutachter sein kann, die da so kräftig verdienen, habe ich nach 3 Jahren Klageweg am Münchner Landesgericht Recht gegen die Stadt Coburg bekommen. Oh, Wunder! Ich bin mit dieser drei jährigen Tortur geheilt und weiß, das sich hier Menschen prostituieren, die meinen andere denunzieren, erniedrigen und fertigmachen zu müssen unter dem Deckmantel des „Gutachters“ . Diese Menschen sind Handlanger und Büttel dieser untergehenden Nation.

  11. K.Pasemann 6 Jul 2014 | reply

    Na, Herr Petzold, jetzt ist ja offensichtlich Ihre große Stunde gekommen, um mit einem Gutachter abzurechnen, der Ihren Mandanten nicht vorzeitig auf die wehrlose Allgemeinheit loslassen wollte. Als ich nun Ihre Homepage aufgesucht habe, bin ich erst mal in schallendes Gelächter ausgebrochen, als ich lesen mußte: Jeder hat das Recht, blablabal und jeder Fall ist anders und jeder Mensch besonders. Es ist deshalb mein größtes Anliegen, meinen Mandanten unvoreingenommen entgegenzutreten, blablabla…

    Seit über 15 Jahren schreibe ich Gutachten für forensisch-psychiatrische Sachverständige u.a. auch für diesen. Nicht ein einziges Mal in 100en von Gutachten war seine Beurteilung „inhaltslos“, eher überausführlich und sämtliche Aspekte beleuchtend und seine Einschätzung immer detailliert begründend. Hier wurden stets alle Aspekte zugunsten und zulasten des Probanden berücksichtigt und wenn das Ergebnis, in das auch immer die Beurteilungen aller anderen mit dem Delinquenten befaßten Behandler einfloß, negativ ausfiel, dann zu Recht und nicht um der Staatsanwaltschaft ihre Wünsche zu erfüllen. Zufällig sind mir auch die Weiterbildungsteilnahmen des Gutachters bekannt. ist ja schön, wenn die Anwälte wenigstens was zum „Schmunzeln“ haben, daß hier Existenzen nicht nur des Gutachters selbst auf dem Spiel stehen, soll Ihnen nicht den Spaß verderben!
    Ein Anwalt der auf seiner Homepage so „postet“ für die potentielle zahlende Mandanten und in seinem Blog anders, hat in meinen Augen jede Seriösität verloren, auch wenn Sie sich auf Vorhalt wenigstens eines hier doch mitdenkenden Posters davon halbherzig distanzieren. Daß Sie als Rechtsanwalt schreiben, er wurde angeklagt, läßt mich zudem an Ihrer Kompetenz als Anwalt zweifeln. Wie in der SZ zu lesen, ist die Anklage noch gar nicht zugelassen. Und selbst wenn: siehe Herr Kraemer.

    PS: es heißt übrigens „hinter“ vorgehaltener Hand und nicht unter!

  12. K.Pasemann 6 Jul 2014 | reply

    Na, Herr Petzold, jetzt ist ja offensichtlich Ihre große Stunde gekommen, um mit einem Gutachter abzurechnen, der Ihren Mandanten nicht vorzeitig auf die wehrlose Allgemeinheit loslassen wollte. Als ich nun Ihre Homepage aufgesucht habe, bin ich erst mal in schallendes Gelächter ausgebrochen, als ich lesen mußte: Jeder hat das Recht, blablabal und jeder Fall ist anders und jeder Mensch besonders. Es ist deshalb mein größtes Anliegen, meinen Mandanten unvoreingenommen entgegenzutreten, blablabla…

    Seit über 15 Jahren schreibe ich Gutachten für forensisch-psychiatrische Sachverständige u.a. auch für diesen. Nicht ein einziges Mal in 100en von Gutachten war seine Beurteilung „inhaltslos“, eher überausführlich und sämtliche Aspekte beleuchtend und seine Einschätzung immer detailliert begründend. Hier wurden stets alle Aspekte zugunsten und zulasten des Probanden berücksichtigt und wenn das Ergebnis, in das auch immer die Beurteilungen aller anderen mit dem Delinquenten befaßten Behandler einfloß, negativ ausfiel, dann zu Recht und nicht um der Staatsanwaltschaft ihre Wünsche zu erfüllen. Zufällig sind mir auch die Weiterbildungsteilnahmen des Gutachters bekannt.
    Ein Anwalt der auf seiner Homepage so „postet“ für die potentielle zahlende Mandanten und in seinem Blog anders, hat in meinen Augen jede Seriösität verloren, auch wenn Sie sich auf Vorhalt wenigstens eines hier doch mitdenkenden Posters davon halbherzig distanzieren. Daß Sie als Rechtsanwalt schreiben, er wurde angeklagt, läßt mich zudem an Ihrer Kompetenz als Anwalt zweifeln. Wie in der SZ zu lesen, ist die Anklage noch gar nicht zugelassen. Und selbst wenn: siehe Herr Kraemer.

    PS: es heißt übrigens „hinter“ vorgehaltener Hand und nicht unter!

    • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

      Es ist ja spannend zu erfahren, dass sich die Gutachter ihre Gutachten schreiben lassen. Ich dachte immer, es muss ersichtlich sein, von wem das Gutachten stammt.
      Übrigens, angeklagt ist man, sobald die Staatsanwaltschaft in Ihrer Abschlussverfügung anklagt und die Anklage an das Gericht schickt. Die Frage der Zulassung ist im Zwischenverfahren vom Gericht zu klären. Es gibt also keinen Anlass, an meiner Kompetenz zu zweifeln.
      Wussten Sie, dass unter seriöses Gutachtern das Prognosegutachten als extrem schwer gilt; in der Schweiz nur ausgewählte Gutachter Prognosegutachten erstatten dürfen.
      Wussten Sie dass eine Arbeitsgruppe beim BGH einen Katalog der Mindestanforderungen formuliert hat, die Herr S. in meinem Fall, eventuelle von Ihnen geschrieben, fast alle nicht eingehalten hat.

      • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

        Ich muss mich korrigieren. § 157 StPO
        Herr S. ist zunächst Angeschuldigter, da er von der Staatsanwaltschaft zwar angeklagt wurde, die Eröffnung des Hauptverfahrens aber noch nicht beschlossen wurde.

  13. Pingback: 05.07.2014 – News | ATTRAPPENJAEGER

    […] Süchtige Staatsanwältin bezahlt Pillen vom Gutachter mit Sex. […]

  14. Motzki 6 Jul 2014 | reply

    Kritische Fragen bitte immer nur zu Lasten der Justiz, niemals zu Lasten des Blogverfassers. Eiserne Regel, damit nicht gelöscht wird.

    • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

      @ Motzki,
      Ich verstehe Ihren Vorwurf nicht. Hier im Blog ist noch kein Kommentar gelöscht worden. Kommentare werden teilweise als Spam zurück gehalten, bis ich diese freigebe. Also, nur zu mit Ihren kritischen Fragen.

  15. Gerd Kraemer 6 Jul 2014 | reply

    Die Überschrift und Teile des Textes lassen besorgen, dass Sie von der Unschuldsvermutung noch nie etwas gehört haben. Schon bemerkenswert für einen Strafverteidiger.

    • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

      @ Gerd Krämer
      ich denke ich habe im Text durchaus kenntlich gemacht, dass es bisher nur Vorwürfe sind und noch nicht nachgewiesen. Sie können also unbesorgt sein, die Unschuldsvermutung ist mir ein Begriff und liegt mir sehr am Herzen.

  16. O Schreck 6 Jul 2014 | reply

    Immer wieder witzig zu lesen, wie sehr doch unsere Demokratie- und Rechtstaats-Simulation bis in’s Mark korrupt und kriminell ist, durchsetzt von Flaschen, die das Peter-Prinzip zu wahrer Meisterschaft gebracht haben, und wie sehr kriminelles Fehlverhalten so gut wie komplett von persönlicher Konsequenz und dem Tragen von Verantwortung entkoppelt ist.

    Daß solches Geschmeiss wie Thomas S. oder die „Richterprosa“ verzapfenden Knallchargen am LG wegen erwiesener Inkompetenz nicht schon seit Jahren im Zuchthaus 12 Stunden am Tag Heftklammern biegen ist eine nodenlose Frechheit.

    • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

      @ O Schreck
      ich würde es vorziehen, hier keine Pauschalbeleidigungen auszusprechen. Von Korruption war im Beitrag auch keine Rede.
      Das Zuchthaus gibt es nicht mehr, das heist heute vornehm Justizvollzugsanstalt und die Insassen wohl Raumpfleger.

      • O Schreck 6 Jul 2014 | reply

        Pauschal“beleidungen“? Ich lachte.

        Sicher alles Einzelfälle im bajuwarischen Justizmutantenstadl, man kennt und weiß ja schließlich, daß Ämterkorruption, CSU-verseuchtes Polizei-, Staatsanwaltschafts- und Richtergeklungel stets und ausschließlich bedauerliche „Ausrutscher“ Einzelner sind.

        Sascha, Junge, wach auf und beende Deine kognitive Dissonanz — in dieser Bananenrepublick und ganz speziell in den Dumpfhochburgen Sachsen, Bayern, NRW und Hessen regieren Freislers, gelernt bei Freisler-Schülern. verzahnt mit Kohorten brauner, korpsgeistiger Prügelbullen.

        Der große Witz bei der Sache: dieses Pack wird man/ der Steuerzahler selbst dann nicht mehr los, wenn’s umfassend erwiesen ist — natürlich nie durch Bullenvideos, denn bei deren Aufnahmegerätschaft läuft grundsätzlich die Batterie leer.

        Abschließend darf ich noch meinem Bedauern darüber Ausdruck verleihen, daß es eben kein Zuchthaus mehr gibt — man wird ja noch mal träumen dürfen. 🙂

        Wie auch immer, war ohnehin nur ein zweimaliger Besuch hier durch Verlinkung von wo anders. Als dann, Danke für den Fisch und weiterhin alles Gute in München.

  17. schneidermeister 5 Jul 2014 | reply

    War die Richterin überhaupt Strafrichterin, so dass sich die Frage nach ihrem Umgang mit Drogenabhängigen stellt?
    War die Richterin schon süchtig, als sie Richterin war? Stellt sich daher überhaupt die Frage der „Verhandlungsfähigkeit“?
    Das sind Fragen, die Sie, der Sie sonst doch so kritisch fragen, sich vielleicht auch stellen sollten.

    • Sascha Petzold 6 Jul 2014 | reply

      @ schneidermeister
      Sie haben Recht. Mein Fragekakon war Polemik und kein Qualitätsjournalismus. Ich denke aber in einem Blog darf auch ein Teil Poemik und überspitze Pointierung enthalten sein. Sonst macht es ja nur halb so viel Spass.

      • T.H., RiAG 6 Jul 2014 | reply

        Ein Anwaltsblog ohne Polemik gibt es doch gar nicht. 😉

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