Eine Schwalbe macht vielleicht noch keinen Sommer; der Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Sommer in der aktuellen confront macht uns aber glücklich.
Aus dem Inhalt:
„Jeder Beschuldigte hat insbesondere das Recht, Fragen an Zeugen zu stellen und Entlastungs-zeugen laden und vernehmen zu lassen. Diese Idee geht weit über das menschenrechtlich verankerte subjektive Recht hinaus. Diese Idee ist getragen von der Überzeugung der legitimierten Rechtsfindung in einem demokratischen Rechtsstaat.
Entscheidungen werden auch im Rechtsstaat allein vom Gericht getroffen. Legitimation und Akzeptanz des Urteils gründen allerdings nicht in Ideen des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas, sondern in der Gewissheit der Gesellschaft, dass das Gericht die Regeln eines fairen Verfahrens auf dem Weg zu seiner Entscheidung eingehalten hat. Es ist die Einhaltung des richtigen Weges, die Prozeduralisierung der vernunftgeleiteten Wahrheitssuche, dessen Ergebnis in einem wahrheitsanalogen Sinn Richtigkeit in Anspruch nehmen kann und gerade deswegen auch die friedensstiftende Wirkung eines Strafurteils unter Einbeziehung des Verurteilten entfalten kann.