Ich kenne die Hintergründe nicht, aber muss eine Ausweiskontrolle wirklich so ablaufen?
Siehe auch:
N25 | Berliner Zeitung | Mobil.Berliner-Zeitung.de
Ich kenne die Hintergründe nicht, aber muss eine Ausweiskontrolle wirklich so ablaufen?
Siehe auch:
N25 | Berliner Zeitung | Mobil.Berliner-Zeitung.de
Der bekannte Gutachter Thomas S. in München wurde angeklagt: Er soll einer süchtigen Staatsanwältin Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente gegeben und dafür Sex verlangt haben. Die Süddeutsche Zeitung vom 5./. Juli 2014 berichtet.
Die Staatsanwältin (zeitweise auch Richterin), bei der auch Kokain gefunden wurde, sei schon seit Jahren süchtig.
In der Fachliteratur ist unumstritten:
Gleichwohl scheint sich die Strafjustiz nicht daran zu stören. Die meisten Verurteilungen basieren auf den Zeugenbeweis, ofmals sogar nur von einem Zeugen. Ich habe noch nie erlebt, wie ein Gericht oder ein Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung nach den Anforderungen der Aussagepsychologie oder den Kriterien des Bundesgerichtshof durchgeführt hat. Vielmehr liest man immer die gleichen Textbausteine:
Hier liegt der Fehler; es geht nicht um den lügenden Zeugen, sondern den irrenden Zeugen. Die Menschheit ist nicht zum Zeugen geboren und hat sich in den Jahrhunderten hierzu auch nicht weiter entwickelt. Wir sind vielmahr nach wie vor „Jäger und Sammler“.