Mai 26

Ohne Befangenheitsantrag kein Recht auf faires Verfahren

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Ohne Befangenheitsantrag kein Recht auf faires Verfahren
Die Verfahrensrüge des Verstoßes gegen den Grundsatz des faiten Verfahren kann in der Regel nicht in Betracht kommen, wenn der Angeklagte es unterlassen hat, den Tatrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Meyer-Goßner

Woher kommt die Begeisterung der Obergerichte für Befangenheitsanträge?

Meyer-Goßner übernimmt in seinem Kommentar die Entscheidung des BGH vom 28. 10. 2008 (Az.: 3 StR 431/08) kritiklos. Der Senat führt aus:

Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Verfahrensgeschehens konnte der Revisionsführer nach deutschem Strafprozessrecht entweder den Richter bereits in der Tatsacheninstanz wegen Besorgnis der Befangenheit und nach Zurückweisung des Ablehnungsantrags den absoluten Revisionsgrund geltend machen oder gegebenenfalls die Unverwertbarkeit seines unter Druck zu Stande gekommenen Geständnisses rügen. Daneben kommt eine allgemein auf die Verletzung des fairen Verfahrens gestützte Rüge nicht in Betracht.
BGH NStZ 2009, 168

Volltext auf HRRS

Auch das BVerfG sieht dem Verteidiger in der Pflicht, Befangenheitsanträge zu stellen.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss der spätere Beschwerdeführer nach dem „Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde“ vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen in den jeweils sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. Dazu gehört auch der Befangenheitsantrag.
BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 02.09.2009, StV 2010, 284

Anders als das BVerfG hat der BGH aber keine Begründung für den Rechtsverlust des Angeklagten bieten können. Tatsächlich werden nach wie vor fast alle Befangenheitsanträge abgelehnt. Die Ablehnungen werden vom BGH und dem BVerfG gehalten. Alles mit meist rechtsfremden Erwägungen.

Soll der Verteidiger jetzt tatsächlich bei jeder Gelegenheit Befangenheitsanträge stellen?

Eigentlich sollte man das bejahen – in der Hoffnung, dass einem solch unsinnige und zumindest beim BGH nicht von rechtlichen Erwägungen getragenen Entscheidungen zukünftig erspart bleiben.

Es ist aber zu befürchten, dass die Prügel die Verteidiger und deren Mandanten bekommen.

Man sollte aber die Mandanten aufklären, dass jeder nicht gestellt Befangenheitsantrag zum Verlust von Angeklagtenrechten führen kann. Und wenn man einen solchen Antrag stellt, bitte dem Gericht den Auftraggeber bekanntgeben.

Im Namen meines Mandanten,
unter Zwang der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG wird xy wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Musterantrag
  1. Willkürgegner 30 Jan 2016 | reply

    Die meisten Richter scheinen kranke Narzissten zu sein.
    Der Narzisst will anderen überlegen sein und schafft sich durch die Entwertung eine herausragende Position. Er will sich selbst erhöhen, während er andere erniedrigt. Dadurch erhält der Narzisst seinen eigentlichen bösen und gefährlichen Charakter. In ganz extremen Form wird er auch sadistisch oder gar kriminell (von http://umgang-mit-narzissten.de/definition-narzissmus/).
    Ein Richter a.D. bestätigt unsere Herrschaft der kranken Narzisten: “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann“. Er schreibt weiter: „Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Am Ende schreibt er: „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“ (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740).
    Dazu ein Video: https://youtu.be/AKl0kNXef-4.

  2. Willkürgegner 30 Jan 2016 | reply

    Meine Anhörungsrüge wegen einem Befangenheitsntrag vor dem Landgericht wurde von der Amtsrichterin (AG Straubing) ignoriert. Habe deswegen auch nichts wieder vom Landgericht Regensburg gehört. Sie ließ anschließend die Anklage zu. Ein nochmaliger Befangenheitsantrag sowie auch ein älterer Befangenheitsantrag gegen einen psychiatrischen Gutachter, der ein (unzulässiges) Ferngutachten über mich erstellt hatte, wurde ebenfalls ignoriert. Ich erhielt übrigens auch die Anklageschrift zugestellt, ohne dass ich im Ermittlungsverfahren gehört wurde.

  3. RA Werner Siebers 27 Mai 2014 | reply

    Wenn die Besorgnis der Befangenheit naheliegt, halte ich es für die Pflicht eines jeden Verteidigers, den Befangenheitsantrag zu stellen, völlig ohne Belang dabei ist, ob es sich um ein „Heimatgericht“ oder ein „Auswärtsgericht“ handelt. Das Nichtstellen ist ein anwaltlicher Kunstfehler und eine Pflichtverletzung im Verhältnis zum Mandanten.

    • Open 13 Mrz 2015 | reply

      Der Vorsitzende liest mein Blog. In der darauffolgenden Verhandlung frtage er, ob ich mich wieder bekleckert he4tte. Hatte ich nicht, weshalb es ohne Robe weiterging.

  4. Revolutuionaio 27 Mai 2014 | reply

    Wunderbar! hoffentlich hält dies nunmehr den letzten Verteidiger davon ab, gedanklich herumzueiern und sich zu fragen, ob man durch einen Befangenheitsantrag das Gericht nicht „verärgert“.

    Gerade in Bayern wird es Zeit, dass Verteidiger nicht mehr als Bittsteleller gegenüber dem Gericht auftreten. Man bettelt nicht um den Rechtsstaat. Man setzt ihn durch!

    • Sascha Petzold 27 Mai 2014 | reply

      @Revolutionaio
      Wie ich schon durchblicken ließ: Ich glaube der Befangenheitsantrag ist ein Schwert, dass durch übermäßigem Gebrauch stumpf wird.
      Es gibt aber immer wieder Situationen, bei denen sich ein Befangenheitsantrag aufdrängt.
      Es ist nicht gerade heldenhaft, wenn Kollegen dann einen begründeten Antrag nicht stellen, weil sie Angst um die Harmonie in der nächsten Kaffeerunde haben.

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