Woher kommt die Begeisterung der Obergerichte für Befangenheitsanträge?
Meyer-Goßner übernimmt in seinem Kommentar die Entscheidung des BGH vom 28. 10. 2008 (Az.: 3 StR 431/08) kritiklos. Der Senat führt aus:
Volltext auf HRRS
Auch das BVerfG sieht dem Verteidiger in der Pflicht, Befangenheitsanträge zu stellen.
Anders als das BVerfG hat der BGH aber keine Begründung für den Rechtsverlust des Angeklagten bieten können. Tatsächlich werden nach wie vor fast alle Befangenheitsanträge abgelehnt. Die Ablehnungen werden vom BGH und dem BVerfG gehalten. Alles mit meist rechtsfremden Erwägungen.
Soll der Verteidiger jetzt tatsächlich bei jeder Gelegenheit Befangenheitsanträge stellen?
Eigentlich sollte man das bejahen – in der Hoffnung, dass einem solch unsinnige und zumindest beim BGH nicht von rechtlichen Erwägungen getragenen Entscheidungen zukünftig erspart bleiben.
Es ist aber zu befürchten, dass die Prügel die Verteidiger und deren Mandanten bekommen.
Man sollte aber die Mandanten aufklären, dass jeder nicht gestellt Befangenheitsantrag zum Verlust von Angeklagtenrechten führen kann. Und wenn man einen solchen Antrag stellt, bitte dem Gericht den Auftraggeber bekanntgeben.
unter Zwang der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG wird xy wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Die meisten Richter scheinen kranke Narzissten zu sein.
Der Narzisst will anderen überlegen sein und schafft sich durch die Entwertung eine herausragende Position. Er will sich selbst erhöhen, während er andere erniedrigt. Dadurch erhält der Narzisst seinen eigentlichen bösen und gefährlichen Charakter. In ganz extremen Form wird er auch sadistisch oder gar kriminell (von http://umgang-mit-narzissten.de/definition-narzissmus/).
Ein Richter a.D. bestätigt unsere Herrschaft der kranken Narzisten: “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann“. Er schreibt weiter: „Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Am Ende schreibt er: „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“ (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740).
Dazu ein Video: https://youtu.be/AKl0kNXef-4.
Meine Anhörungsrüge wegen einem Befangenheitsntrag vor dem Landgericht wurde von der Amtsrichterin (AG Straubing) ignoriert. Habe deswegen auch nichts wieder vom Landgericht Regensburg gehört. Sie ließ anschließend die Anklage zu. Ein nochmaliger Befangenheitsantrag sowie auch ein älterer Befangenheitsantrag gegen einen psychiatrischen Gutachter, der ein (unzulässiges) Ferngutachten über mich erstellt hatte, wurde ebenfalls ignoriert. Ich erhielt übrigens auch die Anklageschrift zugestellt, ohne dass ich im Ermittlungsverfahren gehört wurde.
Wenn die Besorgnis der Befangenheit naheliegt, halte ich es für die Pflicht eines jeden Verteidigers, den Befangenheitsantrag zu stellen, völlig ohne Belang dabei ist, ob es sich um ein „Heimatgericht“ oder ein „Auswärtsgericht“ handelt. Das Nichtstellen ist ein anwaltlicher Kunstfehler und eine Pflichtverletzung im Verhältnis zum Mandanten.
Der Vorsitzende liest mein Blog. In der darauffolgenden Verhandlung frtage er, ob ich mich wieder bekleckert he4tte. Hatte ich nicht, weshalb es ohne Robe weiterging.
Wunderbar! hoffentlich hält dies nunmehr den letzten Verteidiger davon ab, gedanklich herumzueiern und sich zu fragen, ob man durch einen Befangenheitsantrag das Gericht nicht „verärgert“.
Gerade in Bayern wird es Zeit, dass Verteidiger nicht mehr als Bittsteleller gegenüber dem Gericht auftreten. Man bettelt nicht um den Rechtsstaat. Man setzt ihn durch!
@Revolutionaio
Wie ich schon durchblicken ließ: Ich glaube der Befangenheitsantrag ist ein Schwert, dass durch übermäßigem Gebrauch stumpf wird.
Es gibt aber immer wieder Situationen, bei denen sich ein Befangenheitsantrag aufdrängt.
Es ist nicht gerade heldenhaft, wenn Kollegen dann einen begründeten Antrag nicht stellen, weil sie Angst um die Harmonie in der nächsten Kaffeerunde haben.