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eAkte – noch Bedenken? Einfacher Einstieg für den Strafverteidiger

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird kommen. Nicht alle Anwälte werden glücklich über die Digitalisierung sein. Heute sind die meisten Kanzlei noch von Papier geprägt. In meinem letzten Blogbeitrag habe ich bereits über die Vorteile des papierlosen Büros geschrieben.

Für diejenigen, die sich nach wie vor unsicher sind, ob und wie sie das einführen können, möchte ich heute einen leichten und kostensparenden Einstieg aufzeigen. Am leichtesten ist der Einstieg für Strafverteidiger und der digitalisierten Ermittlungsakte.

Erster Schritt – Digitalisieren der Ermittlungsakte

Für den Versuch brauchen Sie natürlich erst einmal eine eAkte zum „spielen“. Lassen Sie sich eine Ermittlungsakte einscannen und als durchsuchbarer pdf-Datei speichern.

Das kann mit den meisten halbwegs aktuellen Großkopieren erledigt werden. Sonst bitten Sie eine befreundete Kanzlei, die bereits mit digitalen Akten arbeitet, Ihnen gegen eine Einladung zum Abendessen, eine solche Akte zu erstellen. Das dauert bei eine Probeakte von 1 bis 2 Leitzordnern ca. 30 Minuten.

Wichtig ist, dass die Scandatei in pdf-Format abgespeichert ist ums mit einer Texterkennung (OCR) bearbeitet ist.

Zweiter Schritt – pdf-Bearbeitung

Für das Lesen einer pdf-Akte genügt der kostenlose Acrobat Reader. Für die Bearbeitung brauchen Sie ein PDF-Programm. Wichtige Funktionen sollen sein:

  • Lesezeichen
  • Markierungen
  • Notizen

Dazu gibt es diverse Testversionen, z.B. Adobe Acrobat; für den Mac empfehle ich das deutlich günstigere PDFpen Pro. Achtung: Verwenden Sie für das ausprobieren eine Kopie der Datei. Bei manchen Testprogrammen wird auf jede Seite der Akte ein Wasserzeichen des Produkts angebracht, dass erst durch den Kauf des Programs wieder entfernt werden kann.

Dritter Schritt – Bearbeitung der eAkte

Fangen Sie an, Lesezeichen innerhalb der Akte zu setzen, z.B. für BZR, Anklageschrift, Vernehmungen etc. Die Lesezeichen können in ihrer Reihenfolge verschoben werden, so dass Sie diese strukturieren können.

Ich habe als Gruppierungen immer:

  • Vernehmungen
  • Haftfragen
  • Sonstige Zwangsmaßnahmen

Jetzt können Sie z.B. bei den einzelnen Vernehmungen die wichtigen Stellen mit „dem Leichtstift“ farbig markieren und Notizen hinzu fügen.

Sie werden sehen, dass Sie sich jetzt nicht nur die Gliederung der Lesezeichen anzeigen lassen können, sondern auch die markierten Stellen sowie Ihre Notizen.

Jetzt kommt aber der Bonus. Da der Scan mit OCR bearbeitet ist, können Sie innerhalb der PDF-Datei die Suchfunktion verwenden. In der Ladungsliste erscheint ein Zeuge, der Ihnen bisher in der Akte nicht aufgefallen ist; mit der Suchfunktion finden Sie schnell die entsprechenden Seiten in der Ermittlungsakte.

Bei schwierigen rechtlichen Problemen bietet es sich an, die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Delikte mittels Lesezeichen zu strukturieren und die dazugehörigen Beweismittel ebenfalls als Lesezeichen dazu anzulegen.

Vierter Schritt – eAkte in der Hauptverhandlung

Vielleicht wollen Sie bei den ersten Malen noch als Backup die wichtigsten Aussagen und sonstigen Teile der Ermittlungsakte ausdrucken.

Sie müssen aber auch in der Hauptverhandlung mit der eAkte arbeiten, um Vertrauen in die Technik und Ihren Umgang damit zu gewinnen. Jahrzehnte der Papierabhängigkeit lassen sich nicht von heute auf morgen abstreifen. Schon bald werden Sie aber gerne den Laptop aufklappen und die 10 Leitordner Akten beim Staatsanwalt belächeln.

Viel Spaß und viel Erfolg.

  1. Jens Gottschald 2 Apr 2016 | reply

    Hallo,

    Wir die Lagerplace24 scannen ihre Akte gerne ein. Wir sind ein Dienstleister der sich mit dem Thema Aktendigitalisierung und Aktenarchivierung befasst. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Würde mich freuen von Ihnen zu hören. http://Www.lagerplace24.de

    • Sascha Petzold 2 Apr 2016 | reply

      Auch wenn der Post Werbung ist, wollte ich nicht zensieren. Jeder muss selbst entscheiden, ob er selbst in der Kanzlei scannen will oder einen Dienstleister damit beauftragen will.
      Vielleicht ist für manche wichtig zu wissen. dass seit kurzem der Scan nicht mehr als Ablichtung abrechenbar ist.

  2. Pingback: Das papierlose Büro - Blog Rechtsanwalt Sascha Petzold in München

    […] Noch unsicher, ob das auch was für Sie ist? Sehen Sie hier mein Blogbeitrag zum schnellen und einfachen Einstieg. […]

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