
In der Fachliteratur ist unumstritten:
Gleichwohl scheint sich die Strafjustiz nicht daran zu stören. Die meisten Verurteilungen basieren auf den Zeugenbeweis, ofmals sogar nur von einem Zeugen. Ich habe noch nie erlebt, wie ein Gericht oder ein Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung nach den Anforderungen der Aussagepsychologie oder den Kriterien des Bundesgerichtshof durchgeführt hat. Vielmehr liest man immer die gleichen Textbausteine:
Hier liegt der Fehler; es geht nicht um den lügenden Zeugen, sondern den irrenden Zeugen. Die Menschheit ist nicht zum Zeugen geboren und hat sich in den Jahrhunderten hierzu auch nicht weiter entwickelt. Wir sind vielmahr nach wie vor „Jäger und Sammler“.
Das glauben Sie nicht? Dann sehen Sie sich dieses Viedeo an:
In der Fachwelt nennt man das Problem Change-Blindness oder Veränderungsblindheit.
Mehr dazu erfahren Sie hier im englischen Wikipedia.