Das tolle als Strafverteidiger ist, wir haben die Lizenz zur Gefangenenbefreiung. Leider klappt das nicht immer, da wir einen Mitspieler haben, den Richter.
Heute war es wieder einmal soweit. Bei strahlendem Sonnenschein holte ich meine Mandantin aus der JVA München und brachte Sie in die Nähe des Englischen Garten, wo sie die Freiheit und die Sonne genießt.
Freilich ist die Gefangenenbefreiung durch einen Verteidiger nicht so spektakulär wie in Hollywood; keine Hubschrauber am Gefängnishof, keine automatischen Waffen – nur ein einfaches Blatt Papier mit den Magic Words:
Für mehr Mut und Rechtstreue der Richter hatte es leider nicht gereicht.
Jetzt die dunkle Seite der Story. Wie so oft hat der Ermittlungsrichter nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen. Antrag und Haftbefehl waren wieder einmal bloße Ankreuzformulare. Nahezu alle formalen Voraussetzungen für einen Haftbefehl wurden missachtet und wie in fast allen Fällen, musste die hohe Straferwartung als Indiz für eine nicht näher begründete Fluchtgefahr herhalten. Akteneinsicht wurde verwehrt, und, und, und …
Anstatt jetzt den Haftbefehl aufzuheben und dem Ermittlungsrichter den Kopf zu waschen reichte es wieder einmal nur für eine Außer-Vollzug-Setzung.
Warum? Dazu verliert das Landgericht München I trotz gesetzlicher Pflicht zur Begründung kein einziges Wort.
Warum? Dazu verliert das Landgericht München I trotz gesetzlicher Pflicht zur Begründung kein einziges Wort.
Ich betrachte Juristen wie die beiden staatlicherseits Beteiligten als eine größere Gefahr für unseren Rechtsstaat als alle links, rechts & religiös motiverten Terroristen zusammengenommen.
Wie lässt sich eigentlich Ihr „Abkotzen“ über Richter mit Ihrer Tätigkeit als Gastdozent in der Referendarausbildung vereinbaren? Immerhin findet diese Ausbildung „bei Gericht“ statt.
Offenbar unterstellen Sie ja sämtlichen Richtern, dass diese einen unredlichen Beruf ausüben. Damit schießen Sie wohl weit über das Ziel hinaus.
@Referendar
Das ist das alte Spiel. „Sie sind entweder für uns oder gegen uns – dazwischen gibt es nichts!. Kommt das Ihnen bekannt vor.
Ich schätze viele Richter und Staatsanwälte und deren Arbeit. Ich kann aber nicht freundlich wegsehen, wenn manche Richter den Gerichtssaal als ihre Spielwiese sehen ohne Regeln einzuhalten.
Von allen Bürgern wird erwartet, dass sie die Gesetze achten, von Rechtsanwälten im verstärktem Maß. Dann sollte man doch diesen Maßstab auch bei den Strafverfolgern erwarten dürfen, oder?
Sicherlich ist das Richteramt kein unredlicher Job und nicht alle oder nicht einmal viele Richter unredlich. Aber das System des Wegschauens begünstigt eine nicht hinzunehmende Unwucht.
„Unkontrollierte Macht führt unweigerlich zu Machtmissbrauch!“ Diese Erkenntnis kommt nicht von mir. Also muss die Arbeit der Richter effektiv kontrolliert werden.
Niemand fordert Rechenschaft – Sie können machen was Sie wollen und manche tun das auch.
@Miraculix
Der Unterschied ist, ich arbeite mit dem Gesetz, manche andere gegen das Gesetz. Wenn ich gegen das Gesetz arbeite, kriege ich dicken Ärger; ich kann also nicht machen was ich will. Richter scheinbar schon!?
Da bin ich doch froh, mich frühzeitig für einen redlichen Beruf entschieden zu haben.