Nach Einschätzung des Richters am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Ralf Eschelbach sind 1/4 aller Strafurteile Fehlurteile. Deswegen stellt sich die Frage, wie kommt es zu Fehlurteilen und wie können diese in Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden. Während die Justiz hierzu scheinbar keinen Aufklärungsbedarf sieht und die einzige erkennbare Tendenz ist, die Fehlurteile um jeden Preis aufrecht zu erhalten, hat der Strafrechtsausschuss des DeutschenAnwaltVerein zu einem Expertengespräch geladen. (AnwBl 2014, 741 f.)
Sind Richter Urteils-Frisöre oder Wahrheit ade
Immer wieder berichten Strafverteidiger und auch Journalisten, sie hätten das Gefühl gehabt, im falschen Film gewesen zu sein, als sie die Urteile lasen. Umso mehr erstaunt die Hartnäckigkeit der Strafjustiz, eine vernünftige Dokumentation der Beweisaufnahme einzuführen oder zuzulassen.
Legal Highs sind nicht illegal nach AMG
Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG), so urteilte der EuGH (C‑358/13 und C‑181/14) in seiner Entscheidung vom 10.07.2014.
Damit wir die unermüdliche Staatsanwaltschaft ausgebremst, die massenweise Verfahren gegen Konsumenten und Besteller von Legal Highs mit Strafbefehlen und Anklagen überzogen hat.
Auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist – irgendwann ist Schluss!
OLG Dresden, Beschl. v. 19.11.2013 – 2 Ws 599/13
2.) Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist.
3.) Angesicht der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten kann bei dem in vorliegender Sache ungewissen Hauptverhandlungsbeginn der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl mit einer seit nunmehr einem Jahr und fünf Monaten bestehenden Meldeauflage nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Sind Sie ein guter Zeuge? – Nicht nur für Liebhaber britischer Krimis
In der Fachliteratur ist unumstritten:
Gleichwohl scheint sich die Strafjustiz nicht daran zu stören. Die meisten Verurteilungen basieren auf den Zeugenbeweis, ofmals sogar nur von einem Zeugen. Ich habe noch nie erlebt, wie ein Gericht oder ein Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung nach den Anforderungen der Aussagepsychologie oder den Kriterien des Bundesgerichtshof durchgeführt hat. Vielmehr liest man immer die gleichen Textbausteine:
Hier liegt der Fehler; es geht nicht um den lügenden Zeugen, sondern den irrenden Zeugen. Die Menschheit ist nicht zum Zeugen geboren und hat sich in den Jahrhunderten hierzu auch nicht weiter entwickelt. Wir sind vielmahr nach wie vor „Jäger und Sammler“.
„Konfliktverteidigung im Strafprozess“ – Eine Kampfansage an die Verteidigung!
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer rezensiert im StV 2014, 443 das Buch „Konfliktverteidigung im Strafprozess“ von Jürgen Heinrich.
Ich persönlich habe das Buch auf Anraten mehrerer Kollegen nicht gelesen, finde aber die Rezension von Herrn Sommer beachtenswert. Buchzitate sind aus der Rezension entnommen.